Wichtige Aspekte zur Existenzgründung in der Kultur- und Kreativbranche
16/06/2022
Was ist ausschlaggebend für den Erfolg einer Gründung, die nachhaltig und tragfähig sein soll?
In der Vorgründungsphase sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
- Zählt meine Aktivität zu den freien Berufen?
- Bin ich in den Bereichen Musik, in der Darstellenden Kunst oder Bildenden Kunst, Design oder als Publizist tätig?
- Bin ich im Bereich „Dienstleistung“ tätig, oder ist mein Ziel, ein Produkt zu entwickeln, das sich auf dem Markt durchsetzen kann?
- Arbeite ich in einem Netzwerk, habe also keine Probleme, Aufträge zu bekommen?
- Muss ich viel Zeit in die Kundengewinnung investieren?
- Will ich mich auf meine Arbeit konzentrieren und auf Rechnungsstellung, Versicherungen, Steuern wenig Zeit investieren?
- Bin ich mit einem geringen zusätzlichen Einkommen zufrieden, oder will ich mit meiner Geschäftsidee den Markt erobern?
Eine Gründung und die Bewertung von „Erfolg“ ist also sehr individuell und orientiert sich an den jeweiligen Lebensumständen.
Für einen „geborenen Unternehmer*“ ist sicherlich an erster Stelle eine zündende Idee ausschlaggebend für den Erfolg seiner Existenzgründung, eine, die auf Mark und Bein geprüft werden will. Für einen Gründer* der freien Berufe liegt die zündende Idee meist nicht im Fokus. Ausschlaggebend für ihn* ist seine* Persönlichkeit, denn die ist es, die er* als Dienstleister*, neben seinem* fachlichen Experten*tum, verkauft. Von Bedeutung ist in der Analyse das Alleinstellungsmerkmal, persönliche und unternehmerische Kompetenzen sowie, neben fachlichen Kompetenzen, auch Branchenkenntnisse.
Wer zählt zu den freien Berufen? Und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Selbstständige Berufstätigkeit, die i.d.R. wissenschaftliche oder künstlerische Vorbildung voraussetzt.
- Einkommensteuer: Nach §18 I Nr. 1 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit:
- die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks-und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Abgrenzung der einen „ähnlichen Beruf” Ausübenden gegen Gewerbetreibende meist schwierig. Maßgebend ist die Ähnlichkeit mit einem der in der Gesetzesvorschrift genannten Berufe.
Keine Gewerbesteuer
- Bewertungsgesetz: Freie Berufe sind den gewerblichen Betrieben gleichgestellt (§ 96 BewG)
- Gewerbesteuer: Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, die dagegen für selbstständige Handelsvertreter, Industriepropagandisten, Werbeberater und sonstige Werbefachleute besteht, die nicht Angehörige der freien Berufe, sondern Gewerbetreibende sind.
In unserem Glossar gibt es eine Übersicht der freien Berufe.
Im Rahmen unserer Beratungen sind o. g. Punkte meist keine große Herausforderung. Unsicherheiten ergeben sich während der Erarbeitung eines schlüssigen und tragfähigen Finanzplans. Fällt die Auflistung der Lebenshaltungskosten noch leicht, zeigen sich die ersten Schwierigkeiten bei den sozialversicherungspflichtigen Abgaben und steuerlichen Fragestellungen. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass der Wechsel vom Angestelltendasein zur Selbstständigkeit mit hohen Sozialversicherungsbeiträgen verbunden sein kann, es sei denn, Sie bringen die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse mit.
Wie funktioniert die Künstlersozialkasse (KSK)?
Die Künstlersozialkasse gehört der Unfallversicherung Bund und Bahn an. Förderung erfährt die KSK durch den Staat, weil die Berufsgruppen sozial meist schlechter abgesichert sind als andere Selbstständige. Mit der Einrichtung der KSK wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern* als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Gesetzliche Regelungen findet man im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Dort sind die Voraussetzungen festgehalten, ob ein Künstler* aus den vier Kunstsparten Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst einschließlich Design oder als Publizist die Versicherungspflicht erfüllt. Darüber hinaus berechnet die KSK für ihre Mitglieder die Beitragsanteile, die eingezogen werden, um sie dann an die Leistungsträger der Rente-, Kranken- und Pflegeversicherung weiterzuleiten, denn die KSK ist selbst kein Leistungsträger. Vielmehr versteht sie sich als Zwischenglied und Koordinationsstelle und im weitesten Sinn als Arbeitgeber für Künstler*, denn die Beiträge für die Sozialversicherung stockt die KSK wie ein Arbeitgeber* auf. Ausgenommen sind in diesem Verfahren die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
In unseren Beratungen empfehlen wir unseren Kunden*, sich diesbezüglich freiwillig zu versichern.
Die KSK wird durch Zuschüsse des Bundes (20%) und durch Sozialabgaben von Unternehmern (30%), die Kunst und Publizistik verwerten, finanziert. Welche Monatsbeiträge ein Mitglied zu zahlen hat, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab. Das Arbeitseinkommen (abzüglich der Betriebsausgaben) wird am Jahresende vom Kunstschaffenden für das folgende Jahr geschätzt und bei der KSK gemeldet. Sollte sich die Auftragslage, ob weniger oder mehr, im Beitragsjahr verändern, besteht eine Nachmeldepflicht. Ausschlusskriterien einer Mitgliedschaft ist u. a. die Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro jährlich (Ausnahme sind Berufsanfänger*).
Auch die KSK hat auf die Pandemielage gesetzlich reagiert und ermöglicht es Mitgliedern, den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat aus nicht selbstständiger künstlerischer Arbeit verdienen. Die Sonderregelung ist bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Künstler* dürfen bis dahin monatlich bis zu 1.300 Euro fachfremd verdienen.
Weitere Infos auf der Website der Künstlersozialkasse
Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KSK nicht mitbringen, haben wir durch unseren Kooperationspartner Smart e.G. eine weitere Möglichkeit, die Ihnen soziale Absicherung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Soloselbstständiger* oder Freelancer* bietet.
Smart hat ein neuartiges, innovatives und soziales Arbeitsmodell für Gründer* und solo-selbständige Dienstleister* entwickelt:
ein genossenschaftlich organisiertes Gemeinschaftsunternehmen mit dem Ziel der sozialen, finanziellen und administrativen Absicherung. Das gemeinschaftliche Unternehmen richtet sich zum Beispiel an Personen, die in den Bereichen Beratung, Bildung, IT/Software, Übersetzung, Projektmanagement oder in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind, aber nicht über die Künstlersozialkasse versichert sein können.
Wie funktioniert das Konzept von Smart?
Smart-Mitglieder wickeln ihre Aufträge über eine Genossenschaft ab. Das bedeutet konkret, dass ihre Aufträge von Smart in Rechnung gestellt werden: das Smart-Verwaltungsteam verschickt die Rechnungen an ihre Kunden* und die Genossenschaft erhält die Zahlungen. Dabei werden bürokratische Aufgaben abgegeben: Smart kümmert sich nicht nur um die Rechnungsstellung, sondern auch um Zahlungserinnerungen und andere buchhalterische Pflichten.
Da die Aufträge mit der Steuernummer von Smart in Rechnung gestellt werden, müssen Gründer* auch keine eigene Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden, sondern können ihre Geschäftsidee im sicheren Rahmen der Genossenschaft ausprobieren. Schon aktive Selbständige haben die Wahl: sie können alle Aktivitäten über Smart abwickeln, oder nur einen Teil.
Der Clou ist nun, dass die Smart-Mitglieder auf der Basis ihrer gemittelten, über die Genossenschaft abgerechneten Aufträge, angestellt werden: sie werden zu Arbeitnehmer* von Smart und erhalten am Monatsende ein regelmäßiges Gehalt, abzüglich der Lohnnebenkosten.
Mit der Smart Genossenschaft als Arbeitgeberin bekommen sie durch ihren Status das komplette Versicherungspaket: sie sind gesetzlich krankenversichert, zahlen in die Rente und Arbeitslosenversicherung ein, sind während ihrer beruflichen Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert und haben Anspruch auf Krankengeld. Als Selbständige wären sie nicht nur selbst für das Abschließen der Versicherungen und Überweisen der monatlichen Beiträge verantwortlich, sondern hätten je nach individueller Lage auch nicht automatisch Zugang zu allen Versicherungen, die Arbeitnehmer* zustehen.
Mitglieder, die nur gelegentlich oder als Nebentätigkeit selbständig Aufträge durchführen und anderweitig krankenversichert sind, sparen sich durch die Abwicklung und Anstellung bei Smart (zum Beispiel über einen Mini-Job) den Gang zum Finanzamt.
Smart e.G. – Die Vorteile im Überblick:
- Als Angestellte sind die Mitglieder bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag automatisch gesetzlich versichert (Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) – die Anstellung bei Smart eignet sich also für einen einfachen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und es entstehen Ansprüche für die Leistungen der Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
- Durch die Automatisierung der beruflichen Tätigkeit fallen viele bürokratische Aufgaben weg (Rechnungsstellung, Zahlungserinnerungen), so dass mehr Zeit fürs Wesentliche bleibt. Auch die Rechnungsstellung ins Ausland ist über Smart problemlos möglich.
- Smart bietet auch finanzielle und soziale Absicherung durch das gemeinschaftliche Abfedern von Zahlungsausfällen und die Übernahme der Haftung für die Aufträge durch die Genossenschaft.
- Das regelmäßige monatliche Gehalt kann zum Beispiel bei der Wohnungssuche, Kredit- und sonstigen Anträgen hilfreich sein.
- Gründer*innen müssen ihre Selbständigkeit nicht beim Finanzamt anmelden und können ihre Geschäftsidee über eine Anstellung bei Smart ausprobieren.
Smart e.G. – Die Voraussetzungen im Überblick:
- Smart kann nur zulassungsfreie Dienstleistungen abwickeln – keinen Warenverkauf.
- Smart in Deutschland richtet sich an Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben
- Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung müssen im Schnitt pro Monat Aufträge von mindestens 630 Euro netto über Smart abgewickelt werden.
- Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die eine Beschäftigung (Anstellung) erlaubt.
Smart e.G. – Die Kosten im Überblick:
- Einmalig 50 Euro für die Zeichnung eines Genossenschaftsanteils
- Umsatzsteuer 7% bzw. 19% (Leistungen im Bildungsbereich können von Smart auch ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden: über das Smart Bildungswerk)
- 9 % Smart-Gebühr für den Netto-Betrag von jedem in Rechnung gestellten Auftrag (der Nettobetrag bedeutet ohne Umsatzsteuer, die derzeit in Deutschland bei 7% oder 19% liegt, egal, ob Ihr Auftraggeber* umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, wenn Sie es laut ihres Finanzamtes sind, berechnet Smart, als ihr Rechnungssteller, die Umsatzsteuer)
- Lohnnebenkosten mind. 36,85%– ausgenommen Mini- oder Midijob
Bei einem Mini- oder Midijob werden reduzierte Sozialabgaben berechnet. Ansonsten bestehen die Lohnnebenkosten aus: Sozialversicherung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil summiert) und der Lohnsteuer (Werte unterliegen zeitl. begrenzter Gültigkeit):- Krankenkasse 14,6 % + Zusatzbeitrag
- Rentenversicherung 18,6%
- Pflegeversicherung 3,05 %. Wer noch keine Kinder hat und über 22 Jahre alt ist, zahlt einen Zusatzbeitrag von 0,35%, an welchem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt)
- Arbeitslosenversicherung 2,4%
- Lohnsteuer 0% bzw. 14 – 45% des Einkommens (0%, wenn das auf das Jahr hochgerechnete Einkommen unter dem Steuerfreibetrag von 10.347 Euro liegt (2022). Hier empfiehlt es sich ein Beratungsgespräch von Smart in Anspruch zu nehmen, um die Höhe Ihrer Lohnsteuer oder aber auch das für Sie geeignete Modell (Mini- oder Midijob, oder Vollanstellung) herauszufinden.
Die Arbeitswelt wandelt sich: viele Selbständige sind in mehreren Bereichen aktiv und kombinieren verschiedene Arbeitsmodelle. Smart bietet ihren Mitgliedern, ihre vielfältigen beruflichen Tätigkeiten zu kombinieren und als Angestellte der Genossenschaft einfach und sicher umzusetzen.
Für Interessierte bietet Smart wöchentlich Online-Info-Sessions an (auf Deutsch und Englisch): www.smart-eg.de/#infosessions
Nach der Teilnahme an der Info-Session kann ein kostenfreies persönliches Beratungsgespräch ausgemacht werden.
Fazit
Es gilt, zwischen der Bequemlichkeit eines Angebotes wie von Smart und den Freiheiten, die eine selbständige Arbeit mit eigener Rechnungsstellung und Sozialversicherung mit sich bringt, abzuwägen.
Beim „Sorglos-Paket“ von Smart fallen neben der Smart-Gebühr die Lohnnebenkosten und die Umsatzsteuer ins Gewicht. Wenn Sie Kunden haben, die auch Umsatzsteuer abführen müssen, können Sie die Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten handhaben. Für die dadurch gewonnene Sicherheit ist das akzeptabel. Das Kosten/Nutzenverhältnis entspricht dem einer echten Anstellung.
Die Kombination einer Anstellung und einer nebenberuflichen Selbständigkeit (Atypische Beschäftigung) ist eine weitere Möglichkeit, um sozialversichert zu sein und trotzdem flexibel freie Aufträge abzurechnen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber* stimmt Ihrer freiberuflichen Tätigkeit zu.
Haben Sie einen Künstlerstatus, ist eine KSK-Mitgliedschaft möglich. In diesem Fall ist ihr Auftraggeber*, der Sie als Künstler beauftragt hat, verpflichtet einen Pauschalbetrag von 4,2 % (ab 2023 voraussichtlich 5%) des durch den Künstler* in Rechnung gestellten Honorars an die KSK abzuführen. Oft gibt es Seitens des Auftraggebers Unwissenheit darüber, bzw. Sie werden gebeten eine andere Tätigkeit in Ihrer Rechnung anzugeben. Dies allerdings ist nachteilig für Sie, sollten Sie in der KSK in ein Verfahren geraten, in dem Ihr Status als Künstler* geprüft wird.
Bei dem KSK Mitgliedsantrag können Fragen auftauchen, die Sie vielleicht allein nicht zu beantworten wissen. Unterstützt werden können Sie durch Agenturen und Vereine wie z.B. BigMedia e.V., der für Sie die Antragsstellung übernimmt, oder aber durch unsere Beratung.
Neuigkeit!
Seit Juni 2022 sind wir auf der Gründerland Bayern Plattform als Unternehmensberatung gelistet.
Gern können Sie ein unverbindliches Infogespräch über eine mögliche Förderung Ihrer Existenzgründung buchen. Wir beraten Sie gerne über die für Sie passende Form einer Gründung als Künstler*, Kreativer*, Kultur- oder Medienschaffender*