Was ist ein Freier Beruf?
Wer zählt zu den Freien Berufen? Und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?
Selbstständige Berufstätigkeit, die i.d.R. wissenschaftliche oder künstlerische Vorbildung voraussetzt.
- 1. Einkommensteuer: Nach §18 I Nr. 1 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit:
- die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
- die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks-und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Abgrenzung der einen „ähnlichen Beruf” Ausübenden gegen Gewerbetreibende ist meist schwierig. Maßgebend ist die Ähnlichkeit mit einem der in der Gesetzesvorschrift genannten Berufe.
Keine Gewerbesteuer
- 2. Bewertungsgesetz: Freie Berufe sind den gewerblichen Betrieben gleichgestellt (§ 96 BewG)
- 3. Gewerbesteuer: Angehörige der Freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher nicht Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht, die dagegen für selbstständige Handelsvertreter, Industriepropagandisten, Werbeberater und sonstige Werbefachleute besteht, die nicht Angehörige der Freien Berufe, sondern Gewerbetreibende sind.
Was sind die Vorteile bei einer Ausübung eines Freien Berufs?
Mit der Ausübung eines Freien Berufs gehen Vorteile einher, die eine Überlegung, ob man sich für einen Freien Beruf entscheiden soll, sinnvoll machen.
- Die Gewerbesteuerpflicht entfällt, da ein Freier Beruf von einer Gewerbeanmeldung befreit ist.
- Es gibt bei einer Ausübung eines Freien Berufs keine Buchführungspflicht. Diese entfällt. Statt dessen reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Man muss nicht zwingend Mitglied der Industrie- und Handelskammer werden, die Beiträge spart man sich.
- Die Mitgliedschaft einer gesetzlichen Unfallversicherung entfällt. Somit spart man sich auch diesen Beitrag.
- Übt man eine entsprechende künstlerische Tätigkeit aus (siehe unten), kann man Mitglied bei der Künstlersozialkasse (KSK) werden und erhält so die Arbeitgeber-Anteile bei den Sozialabgaben erstattet (Krankenversicherung und Rentenversicherung)
Übersicht über die Freien Berufe, die auch Katalog-Berufe genannt werden
Medien- und Sprachberufe
- Kulturberufe
- Journalisten*
- Bildberichterstatter*
- Dolmetscher*
- Übersetzer*
- Designer*
- Schriftsteller*
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe
- Rechtsanwälte*
- Patentanwälte*
- Notare*
- Wirtschaftsprüfer*
- Steuerberater*
- Steuerbevollmächtigte*
- Beratende Volks- und Betriebswirte*
- Vereidigte Buchprüfer* und Bücherrevisoren*
Heilkundliche Berufe
- Ärzte*
- Tierärzte*
- Heilpraktiker*
Naturwissenschaftliche und technische Berufe
- Vermessungsingenieure*
- Ingenieure*
- Handelschemiker*
- Architekten*
- Lotsen*
- Biologe*
- Chemiker*
- Informatiker*
- Umweltgutachter*
- Vereidigter Sachverständigte*
- Diplompädagogen*
- Yogalehrer*
Katalogähnliche freie Berufe:
- Altenpfleger*
- Ambulanter Krankenpfleger*
- Audio-Psycho-Phonologe*
- Bademeister* (medizinischer)
- Bauleiter*
- Bauschätzer* (Schadenschätzer)
- Baustatiker*
- Bergführer*
- Beschäftigungs- und Ausdruckstherapeut*
- Bildhauer*
- Blutgruppengutachter*
- Conférencier, Show- und Quizmaster*
- Designer*
- Diätassistent*
- Dirigent*
- EDV-Berater*
- Elektrotechniker*
- Erfinder*
- Ergotherapeut*
- Erzieher*
- Erzprobennehmer*
- Fahrschulinhaber*
- Fernsehansager*
- Filmhersteller*
- Fleischbeschauer*
- Fotodesigner*
- Fotograf*
- Frachtenprüfer*
- Grafiker*
- Güterbesichtiger*
- Güterkontrolleur*
- Havariesachverständiger*
- Hebamme
- Entbindungspfleger*
- Heilmasseur*
- Hochbautechniker* als Bauleiter*
- Industriedesigner*
- Informatiker*
- (Diplom-) Informationsfahrtbegleiter*
Insolvenzverwalter* - Juristischer Informationsdienst
- Kameramann/-frau
- Kartograf*
- Kfz-Sachverständige* Kinderheimbetreiber*
- Klinische* Chemiker*
- Kompasskompensierer* auf Seeschiffen
- Konstrukteur*
- Krankenpfleger*
- Krankenschwester
- Künstler*
- Kunstsachverständiger*
- Layouter*
- Lehrer*
Lexikograf* - Logopäde*
- Magier*
- Maler* (Kunstmaler*)
- Marketingberater*
- Marktforscher*
- Markscheider* (Vermessung im Bergbau)
- Maschinenbautechniker*
- Masseur*
- Medizinisch-technischer Assistent* (MTA)
- Modeschöpfer* (beratender)
- Musiker*
- Netzplantechniker*
- Orthoptist*
- Patentberichterstatter*
- Physiotherapeut*
- Planer* von Großküchen
- Podologe* (med . Fußpfleger*)
- Prozessagent*
- Psychoanalytiker*
- Psychologe*
- Psychotherapeut*, auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Rätselhersteller*
- Raumgestalter*
- Rechtsbeistand
- Reitlehrer*
- Rentenberater*
- Restaurator*
- Rettungsassistent*
- Rundfunksprecher*
- Sachverständiger*
- Schauspieler*
- Schriftsteller*
- Sicherheitsberater*
- Sportlehrer*
- Steinmetz*
- Synchronsprecher*
- Systemanalytiker*
- Tanzlehrer*
- Tanz- und Unterhaltungsmusiker*
- Terminologe*
- Textilentwerfer*
- Tonkünstler*
- Tontechniker*
- Trainer*
- Trauerredner*
- Treuhänder*
- Unternehmensberater*
- Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker*
- Visagist*
- Werbeschriftsteller*
- Werbetexter*
- Wirtschaftsberater*
- Wissenschaftler*
- Zahnpraktiker*
- Zauberer* bzw . Zauberkünstler*
Existenzgründung in den Freien Berufen?
Überlegen Sie sich in einem Freien Beruf selbständig zu machen, eine Existenzgründung vorzunehmen?
Wir helfen Ihnen die Vor- und Nachteile einer Existenzgründung in den Freien Berufen abzuwägen. Auch haben wir im Blick, ob Ihre berufliche Tätigkeit einem Freien Beruf zugeordnet werden kann. Gemeinsam analysieren wir Ihre aktuelle Lebenssituation, und wie Ihre berufliche Tätigkeit, Ihre Arbeit als Künstler*, Kreativer*, Kultur- oder Medienschaffender* ein integraler Bestandteil Ihres Lebensmodells werden kann.
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