Unständige Beschäftigung

    Unständig beschäftigt gelten Arbeitnehmer*, die nicht ständig beim selben Arbeitgeber* beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Sie führen ihre Tätigkeit befristet im Rahmen eines Zeitraums von weniger als einer Woche (7 aufeinander folgende Kalendertage) aus. Sie sind abgesehen von der Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig.