Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit ist der Begriff für ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein vertraglich als selbstständig betitelter Auftragnehmer* nach objektiven Kriterien ein Arbeitnehmer* ist und als solche versicherungspflichtig angemeldet werden müsste.

Folgende Fragestellung (objektive Kriterien) sind zu überprüfen:

  • Ist der Auftragnehmer* frei von Weisungen des Auftraggebers*?
  • Kann der Auftragnehmer* seine Arbeitszeiten selbst bestimmen?
  • Grenzen sich die Aufgaben des Auftragnehmers* von denen der Festangestellten* ab?
  • Ist der Auftragnehmer* frei von regelmäßigen Berichten über Leistungen?
  • Ist der Arbeitsplatz für den Auftragnehmer* (überwiegend) frei wählbar?
  • Ist der Auftragnehmer* frei von Hard- und Software, die eine Kontrolle seitens des Auftraggebers* zulassen?
  • Tritt der Auftragnehmer* auf dem Arbeitsmarkt als Selbstständige*auf? (Nutzt der Auftragnehmer* eigenes Briefpapier, Visitenkarten mit dem Namen seines eigenen Unternehmens etc.?
  • Ist der Auftragnehmer* in der Kundenakquise und Werbung für sein eigenes Unternehmen aktiv? Beide Parteien (Auftraggeber* und Auftragnehmer*) sind verantwortlich für eine ordentliche Einordnung des Arbeitsverhältnisses, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.