KKW

    KKW – Kultur- und Kreativwirtschaft

    Der Kultur- und Kreativwirtschaft (=KKW) werden jene Unternehmen subsumiert, die überwiegend erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen bzw. kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen (BMWi Jahreswirtschaftsbericht 2018a, S.3, 2019).

    Die Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) definierte 2009 den Begriff der Kultur- und Kreativwirtschaft wie folgt:
    „Unter Kultur- und Kreativwirtschaft werden diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. […] Der verbindende Kern jeder kultur- und kreativwirtschaftlichen Aktivität ist der schöpferische Akt von künstlerischen, literarischen, kulturellen, musischen, architektonischen oder kreativen Inhalten, Werken, Produkten, Produktionen oder Dienstleistungen. Alle schöpferischen Akte, gleichgültig ob als analoges Unikat, Liveaufführung oder serielle bzw. digitale Produktion oder Dienstleistung vorliegend, zählen dazu. Die schöpferischen Akte können im umfassenden Sinne urheberrechtlich (Patent-, Urheber-, Marken- und Designerrechte) geschützt sein“

    Weitere Informationenen auf bmwk.de

    Übersicht der Teilmärkte

    Einem von der deutschen Wirtschaftsministerkonferenz 2009 empfohlenen Leitfaden folgend, umfasst die Kultur- und Kreativwirtschaft folgende elf Teilmärkte:

    1. Musikwirtschaft
    2. Buchmarkt
    3. Kunstmarkt
    4. Filmwirtschaft
    5. Rundfunkwirtschaft
    6. Darstellende Künste
    7. Architekturmarkt
    8. Designwirtschaft
    9. Pressemarkt
    10. Werbemarkt
    11. Software/Spiele-Industrie

    Weitere Informationen zum Thema Kulturwirtschaft auf wikipedia.org