Feste freie Mitarbeiter

Feste freie Mitarbeiter* erhalten kontinuierlich Aufträge eines Auftraggebers. Sozialversicherungsbeiträge werden abgeführt. Der Gesetzgeber hat den Festen freien Mitarbeiter als arbeitnehmerähnliche Selbstständigen* definiert, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige werden beispielsweise bei Medienunternehmen, öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Fernsehen tätig.