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Feste freie Mitarbeiter

    Feste freie Mitarbeiter* erhalten kontinuierlich Aufträge eines Auftraggebers. Sozialversicherungsbeiträge werden abgeführt. Der Gesetzgeber hat den Festen freien Mitarbeiter als arbeitnehmerähnliche Selbstständigen* definiert, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
    Arbeitnehmerähnliche Selbstständige werden beispielsweise bei Medienunternehmen, öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Fernsehen tätig.