Eingliederungsvereinbarung

    Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) nach § 37 Abs. 2 SGB III oder § 15 SGB II ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit und einem* Arbeitssuchenden. In der Eingliederungsvereinbarung soll vereinbart werden, welche Ermessensleistungen die Agentur für Arbeit erbringt, um Arbeitssuchenden zu ermöglichen, eine Beschäftigung aufzunehmen, um Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, und welche Eigenbemühungen durch den Arbeitssuchenden* erbracht werden müssen, um einen Bewerbungsprozess erfolgreich abschließen zu können.