AZAV

    AZAV-zertifizierter Bildungsträger kmkb

    Mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, wird die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten sowie die Anerkennung von privaten Arbeitsvermittlern geregelt.

    kmkb - AZAV Maßnahmen Zertifizierung

    Informationen für Weiterbildung- und Arbeitssuchende

    Bildungsgutscheine, die von den Agenturen für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaften der Grundsicherung an Arbeitsuchende ausgegeben werden oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS), können nur für AZAV-zertifizierte Qualifizierungsmaßnahmen bei zertifizierten Bildungsträgern (wie z. B. kmkb) bzw. bei entsprechend zertifizierten Personalvermittlern eingelöst werden.

    Arbeitssuchende können bei Ihnen Ihre Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) von Arbeitsamt oder Jobcenter einlösen. kmkb hat eine AZAV-Zertifizierung durchlaufen und ist vom TÜV Süd AZAV zertifiziert.

    Informationen für Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung

    Träger und Maßnahmen der Arbeitsförderung bedürfen einer Zulassung. Auf der Website der Arbeitsagentur werden die wichtigsten Fragen zu Akkreditierung und Zulassung beantwortet.

    Folgende geförderte Maßnahmen bedürfen einer Zertifizierung:

    • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
    • Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
    • Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
    • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
    • Transferleistungen durch Dritte
    • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
    • Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen